Die EU hat mit der 2002 in Kraft getretenen EG-Umgebungslärmrichtlinie ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Lärmbelastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm geschaffen. Geregelt werden hier die Erstellung sog. strategischer Lärmkartien sowie die Aufstellung von Lärmaktionsplänen. In Deutschland soll in den Kommunen mittels der §§ 47 a - f BImSchG zuerst die Lärmbelastung durch Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sowie für Ballungsräume.ermittelt und daran anschließend anhand der Aktionspläne eine Lärmminderung für besonders belastete Bereiche sowie der Schutz Ruhiger Gebiete erreicht werden.
Die einzelnen Bundesländer haben Musteraktionspläne veröffentlicht, die den betroffenen Kommunen als Hilfestellung dienen sollen (z.B. NRW hier).
Unser Büro ist in der Thematik Umgebungslärm schon sehr lange aktiv und so zählen beispielsweise die folgenden Städte zu unserem Kundenstamm:
- Bielefeld,
- Düsseldorf,
- Mönchengladbach,
- Wuppertal,
- Krefeld,
- Bergisch Gladbach.
Wir bieten Ihnen und Ihrer Gemeinde neben der Beratung zu Fragen aus dem Musteraktionsplan auch gleichzeitig dessen richtlinienkonforme Bearbeitung an.
Wir erstellen strategische Lärmkarten gem. 34. BImSchV mit aktueller Schallimmisonssoftware (CadnaA) für kleine wie auch größere Kommunen und erabeiten auf Ihre Kommune speziell zugeschnittene Maßnahmen zur Lärmminderung im Rahmen der Arbeiten zum Lärmaktionsplan.
Bildquelle: pixelio.de - P. Kirchhoff, Lärmkarte - ADU cologne