EU - ULR Düsseldorf

Projekt-Beschreibung

Die Landeshauptstadt Düsseldorf zählt entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. gemäß § 47 c BImSchG mit mehr als 250.000 Einwohnern zu den Ballungsräumen der ersten Stufe in Nordrhein-Westfalen. Bereits seit 2002 liegt dort ein stadtweites Lärmkataster vor, das alle relevanten Lärmquellen umfasst. Auf dieser Grundlage hat die Stadt aktuelle Berechnungen gemäß Umgebungslärmrichtlinie fristgerecht ausführen können, so daß die entsprechenden strategischen Lärmkarten auf dem Internetportal "Umgebungslärm" des Umweltministeriums NRW (s. umgebungslaerm.nrw.de) veröffentlicht werden konnten.
Zur Zeit laufen seitens des Umweltamtes als zuständiger Behörde die Arbeiten zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans nach § 47 d BImSchG, mit denen ausgewiesenen Lärmproblemen und -auswirkungen begegnet werden soll und dem Schutz "Ruhiger Gebiete" vor einer Zunahme des Lärms hohe Priorität eingeräumt wird. Hohen Stellenwert hat zudem die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung Düsseldorf wurden wir von Seiten des Umweltamtes u.a. damit beauftragt, die bei der Stadt bereits initiierten und umgesetzten bzw. vorgesehenen Maßnahmenansätze um weitergehende Lärmminderungsmaßnahmen zu vervollständigen und ein Basiskonzept zur Lärmaktionsplanung Düsseldorf sowie ein Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit auszuarbeiten.

Bei Bedarf schicken wir Ihnen gerne eine ausführlichere Auflistung weiterer bearbeiteter Projekte aus diesem Leistungsbereich zu.

Bildquelle: LANUV NRW, Fotos - ADU cologne S. Eicker